London Luton Airport

Sicherheitsinformationen

An allen britischen Flughäfen wurden verstärkte Sicherheitsmaßnahmen mit strikten Bestimmungen über den Inhalt von Handgepäck eingeführt. Bitte beachten Sie diese bei Ihren Reisevorbereitungen unbedingt, um unnötige Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen zu vermeiden.


 

Passagiere werden gebeten, am Flughafen rechtzeitig für ihren Flug ankommen, ca. 2 Stunden vor der Abflugzeit.

 

Größen und Arten von erlaubtem Handgepäck

Bei Handgepäck handelt es sich um Gepäckstücke, die Sie mit ins Flugzeug nehmen, während Aufgabegepäck aufgegeben wird.

Alle Gepäckstücke einschließlich des Handgepäcks müssen unabhängig von ihrer Größe durchleuchtet werden.

Das Verkehrsministerium hat keine Maximalgröße für Handgepäckstücke mehr festgelegt. Allerdings sollten Sie stets die Größenrestriktionen Ihrer Fluggesellschaft erfragen,  bevor Sie Ihre Reise antreten.

Laptops und Elektrogeräte

Sie dürfen elektrische Geräte (wie Laptop-Computer und Haartrockner) im Handgepäck mitführen, allerdings müssen diese dem Handgepäck entnommen und separat durchleuchtet werden. Bitte beachten Sie, dass ein in einer entsprechenden Tasche mitgeführter Laptop-Computer als Ihr einziges Handgepäckstück gilt.

Erforderliche medizinische Geräte
Sie dürfen medizinische Geräte mitführen, wenn diese für Ihre Reise unerlässlich sind. Die Geräte werden separat durchleuchtet. Außerdem müssen Sie begleitende Unterlagen vorlegen, die von einem sachkundigen Mediziner erstellt wurden, wie beispielsweise einen Brief von Ihrem Hausarzt.

Andere Gegenstände
Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind normalerweise an Bord zugelassen, sie müssen jedoch zunächst bei der Sicherheitskontrolle durchleuchtet werden.

Musikinstrumente
Wenn Sie die Absicht haben, ein großes Musikinstrument mit auf die Reise zu nehmen, sollten Sie sich vor der Buchung mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Möglicherweise werden besondere Vereinbarungen nötig sein, wie beispielsweise die Reservierung eines zusätzlichen Sitzplatzes. Jedes von Ihnen mitgeführte Musikinstrument muss separat durchleuchtet werden. 

 

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

So weit möglich, sollten Sie Flüssigkeiten stets in Ihr Aufgabegepäck packen, da für im Handgepäck mitgeführte Flüssigkeiten Mengenbegrenzungen gelten.

Als „Flüssigkeiten“ gelten:

  • alle Getränke, einschließlich Wasser, Suppen und Sirups
  • Kosmetik- und Körperpflegeartikel, einschließlich Cremes, Lotionen, Öle, Parfüme, Mascara und Lippenstifte
  • Sprays, einschließlich Rasierschaum, Haarsprays und Deosprays
  • Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Gels, einschließlich Haar- und Duschgels
  • Kontaktlinsenpflegemittel
  • alle anderen Lösungen und Artikel mit ähnlicher Konsistenz

Flüssigkeiten, die Sie während des Flugs benötigen, können Sie entsprechend folgender Mengenbeschränkungen mit an Bord nehmen:

  • Das Volumen der Flüssigkeitsbehälter darf nicht mehr als 100 ml betragen.
  • Die Flüssigkeitsbehälter müssen sich in einem einzigen durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Maximalvolumen von 1 Liter sowie den Maßen von ca. 20 cm x 20 cm befinden.
  • Der Inhalt muss bequem in den Plastikbeutel passen, damit er verschlossen werden kann.
  • Der Plastikbeutel darf nicht verknotet oder oben zusammengebunden sein.
  • Jeder Passagier darf nur einen solchen Plastikbeutel mitführen.
  • Der Plastikbeutel muss an der Flughafensicherheitskontrolle zur Untersuchung vorgelegt werden.

Wenn Sie die Plastikbeutel nicht bereits zu Hause vorbereiten können, so stehen Ihnen im Flughafen Beutel aus Automaten zur Verfügung. Der Preis beträgt 1 £ für zwei Beutel.

Flüssigkeitsbehälter mit einem Volumen von mehr als 100 ml (mit der Ausnahme von notwendigen Medikamenten) werden an der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen, selbst wenn sie nur teilweise gefüllt sind.

 

Notwendige Medikamente, einschließlich Inhalatoren und flüssige Diätnahrung

Sie dürfen notwendige Medikamente mit einem Volumen von über 100 ml in Ihrem Handgepäck mitführen, allerdings benötigen Sie zusätzlich:

  • die vorherige Genehmigung Ihrer Luftverkehrsgesellschaft - weitere Hinweise finden Sie auf deren Webseite
  • von einem sachkundigen Mediziner erstellte begleitende Unterlagen wie beispielsweise einen Brief von Ihrem Hausarzt oder eine Verschreibung

Denken Sie bitte daran, nur die für die Reise nötigen Mengen mitzuführen. Zusätzliche Vorräte und größere Medikamentenbehälter sollten mit Ihrem aufgegebenen Gepäck befördert werden.

 

Am Flughafen gekaufte Flüssigkeiten

Sie dürfen Flüssigkeiten, die Sie nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle erworben haben, mit an Bord nehmen. Allerdings müssen diese Artikel separat durchleuchtet werden.

Dies schließt Wasserflaschen, Weine, Spirituosen, Parfüme und Duftstoffe sowie Kosmetika jeder Größe ein.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich der Anzahl der an Bord erlaubten Taschen.

Es dürfen keine warmen Getränke mit an Bord genommen werden.

 

Feuerzeuge

Bei einem Flug darf nur ein Feuerzeug pro Person mitgeführt werden.

Feuerzeuge gelten als Flüssigkeiten und sollten in den wiederverschließbaren Plastikbeutel eingelegt oder separat durchleuchtet werden.

Sie müssen das Feuerzeug während des gesamten Flugs am Körper tragen.

Sie dürfen es auf keinen Fall:

  • in Ihr aufgegebenes Gepäck geben
  • nach der Durchleuchtung in Ihr Handgepäck zurückgeben
 

Babynahrung und Babymilch

Sie dürfen Babynahrung, Babymilch und sterilisiertes Wasser in Ihrem Handgepäck mitführen.

Hierzu gehören:

  • Sojamilch für Babys
  • sterilisiertes Wasser für das Baby (muss sich in einer Babyflasche befinden)
  • Muttermilch, Fertigmilch und speziell für Babys vorgesehene Kuhmilch
  • Babynahrung mit unterschiedlicher Konsistenz

Sie dürfen hiervon eine für die Reise ausreichende Menge mitführen. In einigen Fällen darf das Volumen 100 ml übersteigen. Der Erwachsene, der die Babynahrung oder Milch mitführt, kann aufgefordert werden, diese durch Vorkosten zu verifizieren.

Sie dürfen Babynahrung in einer auf die Flugdauer abgestimmten Menge im Handgepäck mitführen. Sie werden jedoch an der Sicherheitskontrolle dazu aufgefordert, die Nahrung vorzukosten. Gläschen sind praktischer als Tetrapacks, weil sie leichter zu kontrollieren sind und wieder verschlossen werden können.

Windeln und Feuchttücher sind gestattet. Cremen, Salben, Lotionen und Gels dürfen jedoch den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck entsprechend nur in einer Höchstmenge von 100 ml mitgeführt werden und sind in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel zu transportieren.

Gläschen mit Babynahrung und Tetrapacks mit Fertigmilch können Sie auch in Ihr Aufgabegepäck packen.

Ein Kinderwagen oder Buggy darf mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden.  Sie werden dazu aufgefordert, Ihr Baby für einen Moment aus dem Wagen zu nehmen, damit dieser separat durchleuchtet werden kann. 

 

Was in Ihrem Handgepäck nicht erlaubt ist

Packen Sie folgende Gegenstände NICHT in Ihr Handgepäck:

A) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
Jeder Gegenstand, der in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen,
einschließlich:

  • aller Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.);
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen;
  • Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte);
  • Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen;
  • Signalpistolen;
  • Startpistolen;
  • Spielzeugpistolen aller Art;
  • Druckluftwaffen;
  • Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen;
  • Armbrüste;
  • Katapulte;
  • Harpunen und Harpunenabschussgeräte;
  • Viehtötungsapparate;
  • Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B.
  • Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte;
  • Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren. 
 

B) Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

  • Äxte und Beile;
  • Pfeile und Wurfpfeile;
  • Kanthaken;
  • Harpunen und Speere;
  • Eispickel;
  • Schlittschuhe;
  • aller Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge;
  • Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 3 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen;
  • Fleischerbeile;
  • Macheten;
  • Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette);
  • Säbel, Schwerter und Degen;
  • Skalpelle;
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6cm;
  • Ski- und Wanderstöcke;
  • Wurfsterne;
  • sowie Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich-und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
  • Stricknadeln
 

C) Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:

  • Baseball- und Softball-Schläger;
  • Keulen oder Schlagstöcke, fest oder biegsam – z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke;
  • Cricketschläger;
  • Golfschläger;
  • Hockeyschläger;
  • Lacrosseschläger;
  • Kajak- und Kanupaddel;
  • Skateboards;
  • Billardstöcke;
  • Angelruten;
  • sowie Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts.
 

D) Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

  • Munition;
  • Sprengkapseln;
  • Detonatoren und Zünder;
  • Sprengstoffe und Explosivkörper;
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern;
  • Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände;
  • Granaten aller Art;
  • Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk – „Partypoppers“ – und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen);
  • Überallzündhölzer;
  • Rauchkanister oder Rauchpatronen;
  • brennbarer flüssiger Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol, Farbe in Sprühdosen;
    Terpentin und Farbverdünner;
  • sowie alkoholischer Getränke mit mehr als 70% Vol.
 

E) Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

  • Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können;
  • ätzender oder bleichender Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor;
  • Abwehr- oder Betäubungssprays, z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas;
  • radioaktiven Materials, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope;
  • Gifte;
  • infektiösen oder biologisch gefährlichen Materials, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren;
  • spontan entzündlichen oder brennbaren Materials;
    sowie Feuerlöscher. 
 

Was in Ihrem Handgepäck erlaubt ist

Im Handgepäck erlaubt sind:

  • Zollfreie Einkäufe von Parfüm, Spirituosen, Wein, Tabak;
  • Zollfreie Einkäufe von Haarspray, Toilettenartikeln, Aftershave und Deodorant;
  • Medikamente in unter Druck stehenden Behältern (davon keines mit einem Gewicht von über einem halben Kilo oder einem Volumen von über einem halben Liter – insgesamt max. 2 kg oder 2 l) – bitte tragen Sie Ihr ärztliches Rezept bei sich;
  • Rauchzubehör – jedoch keine mit Gas oder Flüssigbrennstoff oder nicht absorbiertem Feuerzeugbenzin nachfüllbaren Feuerzeuge;
  • Kleine Sauerstoff- oder Kohlendioxidzylinder für medizinische Zwecke (mit Genehmigung der Fluglinie);
  • Bis zu 2 kg Trockeneis für verderbliche Güter in der Kabine.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.

 

Gegenstände, die Sie nicht mit an Bord nehmen dürfen

Aus Sicherheitsgründen gibt es eine Reihe von Gegenständen, die nicht im Flugzeug transportiert werden können – bitte packen Sie diese in keines Ihrer Gepäckstücke:

  • Entflammbares Material aller Art;
  • Oxidationsmittel, wie z.B. Bleichpulver;
  • Organische Peroxyde;
  • Tränengasbehälter oder andere Gasbehälter;
  • Infektiöse Substanzen, wie z.B. lebendes Virenmaterial;
  • Säurehaltige Batterien;
  • Magnetfeldröhren;
  • Quecksilberhaltige Instrumente;
  • Instrumente, die Magnete enthalten;
  • Feuerwerkskörper;
  • Überallzündhölzer, Feueranzünder, Feuerzeugbenzin, Farben, Verdünnungsmittel;
  • Gifte, Arsen, Zyanid, Unkrautvertilgungsmittel;
  • Radioaktives Material;
  • Säuren, Ätzmittel, Laugen, Ätznatron;
  • Karbolineum, Ätzkalk, Ölpapier. 
 

Zusätzliche Informationen

Aktuelle Reisehinweise der britischen Regierung finden Sie unter www.fco.gov.uk 

 
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