Sicherheitsinformationen
AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR FLUGGÄSTE

Sicherheitsbeschränkungen für Handgepäck
Fluggäste dürfen die Sicherheitskontrolle des Flughafens mit EINEM Handgepäckstück passieren. Die Größe des Gepäckstücks ist auf die Größe eines kleinen Rollkoffers beschränkt.
Zusätzlich zum oben erwähnten Handgepäckstück darf pro Fluggast ein im entsprechenden Instrumentenkoffer verstautes Musikinstrument mit an Bord genommen werden. (Der Instrumentenkoffer darf nur das Musikinstrument und entsprechende Zubehörteile enthalten).
Sicherheitsbeschränkungen für Handgepäck
Fluggästen ist es gestattet, die Sicherheitskontrolle mit kleinen Mengen an Flüssigkeiten zu passieren - in Übereinstimmung mit den vom Verkehrsministerium herausgegebenen Richtlinien.
Alle Flüssigkeiten müssen sich in einer durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastiktüte mit einer Maximalgröße von 20cm mal 18cm bzw. einem Volumen von 1 Liter befinden. Diese Plastiktüte muss am Gepäckscanner separat vorgelegt werden und verschlossen sein.
Von jeder Flüssigkeit, einschließlich Gels, Pasten, Cremes usw., dürfen maximal 100ml transportiert werden und der Inhalt muss bequem in die 1-Liter-Plastiktüte passen.
Für die Größe des Handgepäcks gelten weiterhin Beschränkungen (Informationen hierzu erhalten Sie bei der Fluglinie). Es darf nur 1 Handgepäckstück transportiert werden, in dem genügend Platz für die durchsichtige Plastiktüte für Flüssigkeiten vorhanden sein muss.
Laptops müssen vor der Gepäckdurchleuchtung aus dem Handgepäck entfernt und separat vorgelegt werden. Laptops gelten als separates Handgepäckstück.
BITTE BEACHTEN SIE: NACHDEM DIE FLUGGÄSTE DIE SICHERHEITSKONTROLLE PASSIERT HABEN UND SICH IN DER ABFLUGLOUNGE BEFINDEN, GELTEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN FÜR EINKÄUFE BZW. DEN ERWERB VON SPEISEN UND GETRÄNKEN. ALLE IN DER ABFLUGLOUNGE GETÄTIGTEN EINKÄUFE DÜRFEN MIT AN BORD DES FLUGZEUGS GENOMMEN WERDEN.
Die Fluggäste sollten sich rechtzeitig am Flughafen einfinden - wir empfehlen zirka 2 Stunden vor Abflug.
Flughafenreise- und Sicherheitstipps
Am Flughafen London Luton ist Ihre Sicherheit unser wichtigstes Anliegen.
Handgepäck

Eine eingehende Sicherheitsprüfung kann unter Umständen etwas dauern. Wir bitten Sie daher um Geduld, falls zusätzliche Durchsuchungsmaßnahmen erforderlich werden. Bitte nehmen Sie nur ein Handgepäckstück mit ins Flugzeug.
Wir bitten Sie um Verständnis für die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen auf allen Flughäfen. Bevor Sie zum Flughafen fahren, überprüfen Sie bitte, ob Ihr Flug rechtzeitig abfliegt und um welche Zeit Sie am Abfertigungsschalter Ihrer Fluglinie erscheinen sollten.
Die Geschäfte, Restaurants und Cafés sind wie gewohnt geöffnet
und alle Einkäufe können mit an Bord genommen werden. Größere
Gepäckstücke müssen unter Umständen gesondert eingecheckt
werden.
Was in Ihrem Handgepäck nicht erlaubt ist
Packen Sie folgende Gegenstände NICHT in Ihr Handgepäck:
A) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
Jeder Gegenstand, der in der Lage ist oder zu sein scheint, ein
Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen,
einschließlich:
- aller Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.);
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen;
- Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte);
- Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen;
- Signalpistolen;
- Startpistolen;
- Spielzeugpistolen aller Art;
- Druckluftwaffen;
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen;
- Armbrüste;
- Katapulte;
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte;
- Viehtötungsapparate;
- Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B.
- Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte;
- Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.
B) Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen
können, einschließlich:
- Äxte und Beile;
- Pfeile und Wurfpfeile;
- Kanthaken;
- Harpunen und Speere;
- Eispickel;
- Schlittschuhe;
- aller Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge;
- Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 3 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen;
- Fleischerbeile;
- Macheten;
- Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette);
- Säbel, Schwerter und Degen;
- Skalpelle;
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6cm;
- Ski- und Wanderstöcke;
- Wurfsterne;
- sowie Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich-und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
- Stricknadeln
C) Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann,
einschließlich:
- Baseball- und Softball-Schläger;
- Keulen oder Schlagstöcke, fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke;
- Cricketschläger;
- Golfschläger;
- Hockeyschläger;
- Lacrosseschläger;
- Kajak- und Kanupaddel;
- Skateboards;
- Billardstöcke;
- Angelruten;
- sowie Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts.
D) Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr
für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die
technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von
Eigentum darstellen, einschließlich:
- Munition;
- Sprengkapseln;
- Detonatoren und Zünder;
- Sprengstoffe und Explosivkörper;
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern;
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände;
- Granaten aller Art;
- Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen, Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk - "Partypoppers" - und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen);
- Überallzündhölzer;
- Rauchkanister oder Rauchpatronen;
- brennbarer flüssiger Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel,
Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol, Farbe in
Sprühdosen;
Terpentin und Farbverdünner; - sowie alkoholischer Getränke mit mehr als 70% Vol.
E) Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die
Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische
und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum
darstellen, einschließlich:
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können;
- ätzender oder bleichender Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor;
- Abwehr- oder Betäubungssprays, z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas;
- radioaktiven Materials, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope;
- Gifte;
- infektiösen oder biologisch gefährlichen Materials, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren;
- spontan entzündlichen oder brennbaren Materials;
sowie Feuerlöscher.
Was in Ihrem Handgepäck erlaubt ist
Im Handgepäck erlaubt sind:
- Zollfreie Einkäufe von Parfüm, Spirituosen, Wein, Tabak;
- Zollfreie Einkäufe von Haarspray, Toilettenartikeln, Aftershave und Deodorant;
- Medikamente in unter Druck stehenden Behältern (davon keines mit einem Gewicht von über einem halben Kilo oder einem Volumen von über einem halben Liter - insgesamt max. 2 kg oder 2 l) - bitte tragen Sie Ihr ärztliches Rezept bei sich;
- Rauchzubehör - jedoch keine mit Gas oder Flüssigbrennstoff oder nicht absorbiertem Feuerzeugbenzin nachfüllbaren Feuerzeuge;
- Kleine Sauerstoff- oder Kohlendioxidzylinder für medizinische Zwecke (mit Genehmigung der Fluglinie);
- Bis zu 2 kg Trockeneis für verderbliche Güter in der
Kabine.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.
Gegenstände, die Sie nicht mit an Bord nehmen dürfen
Aus Sicherheitsgründen gibt es eine Reihe von Gegenständen, die nicht im Flugzeug transportiert werden können - bitte packen Sie diese in keines Ihrer Gepäckstücke:
- Entflammbares Material aller Art;
- Oxidationsmittel, wie z.B. Bleichpulver;
- Organische Peroxyde;
- Tränengasbehälter oder andere Gasbehälter;
- Infektiöse Substanzen, wie z.B. lebendes Virenmaterial;
- Säurehaltige Batterien;
- Magnetfeldröhren;
- Quecksilberhaltige Instrumente;
- Instrumente, die Magnete enthalten;
- Feuerwerkskörper;
- Überallzündhölzer, Feueranzünder, Feuerzeugbenzin, Farben, Verdünnungsmittel;
- Gifte, Arsen, Zyanid, Unkrautvertilgungsmittel;
- Radioaktives Material;
- Säuren, Ätzmittel, Laugen, Ätznatron;
- Karbolineum, Ätzkalk, Ölpapier.
Reisen mit Babys und Kleinkindern
Babymilch und Babynahrung sind unerlässlich und Milch darf daher bei Bedarf in Flaschen zu mehr als 100 ml mitgeführt werden. Sie werden jedoch dazu aufgefordert, die Milch vorzukosten, um ihre Echtheit unter Beweis zu stellen.
Sie dürfen Babynahrung in auf die Flugdauer abgestimmter Menge im Handgepäck befördern. Sie werden jedoch an der Sicherheitskontrolle dazu aufgefordert, die Nahrung vorzukosten. Gläschen sind praktischer als Tetrapacks, weil sie leichter zu kontrollieren sind und wieder verschlossen werden können.
Windeln und Feuchttücher sind gestattet. Cremen, Salben,
Lotionen und Gels dürfen jedoch den Beschränkungen für
Flüssigkeiten entsprechend nur in einer Höchstmenge von 100ml
mitgenommen werden und sind in einer wiederverschließbaren,
durchsichtigen 1-Liter-Plastiktüte zu transportieren.
Gläschen mit Nahrungsmitteln und Tetrapacks mit Fertigmilch können
Sie in Ihr aufzugebendes Gepäck packen.
Ein Kinderwagen oder Buggy darf mit durch die
Sicherheitskontrolle genommen werden. Sie werden dazu
aufgefordert, Ihr Baby für einen Moment aus dem Wagen zu nehmen,
damit dieser separat durchleuchtet werden kann.
Zusätzliche Informationen
Aktuelle Reisehinweise der britischen Regierung finden Sie unter www.fco.gov.uk
![[LOGO] Aéroport de Londres Luton](/gfx/logo_lla.gif)
Français
Anglais
Polonais
Italien
Espagnol
Allemand
Grec
Slovaque